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regeln:kampf:belastungsgewoehnung_i-ii

Belastungsgewöhnung I-II

(Kampfsonderfertigkeit passiv)

Wer längere Zeit schwere Lasten trägt oder schwere Rüstungen gewöhnt ist, stört sich immer weniger an der damit verbundenen Belastung.
Regel: Diese SF sorgt dafür, dass für den Kämpfer die negativen Auswirkung seiner Rüstung um zwei Schritte pro Stufe der Belastungsgewöhnung in der BE-Spalte der Rüstungen nach oben wandern. Eine Plattenrüstung würde also bei Belastungsgewöhnung II nur noch behindern wie eine Kettenrüstung (was BE, GS und INI angeht). Der RS bleibt selbstverständlich erhalten.
Voraussetzungen: Stufe I: KO 13; Stufe II, KO 15, Belastungsgewöhnung I
Kampftechniken: alle
AP-Wert: Stufe I/II: 20/35 Abenteuerpunkte

regeln/kampf/belastungsgewoehnung_i-ii.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/28 16:47 von garder