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regeln:verbotene_pforten

Verbotene Pforten

(Allgemeine magische Sonderfertigkeit)

Der Zauberkundige kann seine Lebensenergie als Ersatz für Astralenergie verwenden.

Regel: Ein Zauberer kann Anstelle von AsP auch LeP für die Zauberkosten aufwenden. Es muss jedoch pro Zauber mindestens 1 AsP aufgewendet werden. Dies ist ausgesprochen schmerzhaft und erfordert daher eine Probe auf das Talent Selbstbeherrschung. Misslingt diese, misslingt auch der Zauber. Der Zauberkundige muss dann wie sonst die Hälfte der Kosten aufbringen, wobei diese zuerst von den AsP und, sollten diese nicht ausreichen, dann von seinen LE abgezogen werden.
Voraussetzungen: MU 12
AP-Wert: 10 Abenteuerpunkte

regeln/verbotene_pforten.txt · Zuletzt geändert: 2016/07/12 19:32 von garder